Ausbildungsbeirat bei der GüFA
1. Allgemeines
Der Einsatz und die Herstellung von Fahrbahnübergängen aus Asphalt
(FÜAS) sind geregelt in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Ingenieurbauten (ZTV-ING), Teil 8 Bauwerksausstattung, Abschnitt 2 Fahrbahnübergänge aus
Asphalt. Seit 2012 befinden sich die ZTV-ING 8.2 in Überarbeitung. Mit der Bearbeitung befasst ist der
FGSV-Arbeitskreis 7.7.4 Fahrbahnübergänge aus Asphalt. Die im Zuge der
Regelwerksüberarbeitung entstandenen Anforderungen an das ausführende Personal ziehen das
Erfordernis nach sich, qualifizierte Schulungen anzubieten und durchzuführen. Diese obligatorischen
Schulungen schließen mit Prüfungen ab und führen zum Erwerb des FÜAS-Scheins.
Zur Legitimierung und Koordinierung der durchzuführenden Prüfungen sowie zur Überwachung
des regelkonformen Ablaufes der Ausbildungen wurde ein Ausbildungsbeirat (ABR) etabliert.
Dessen Gründung wurde auf Vorschlag des FGSV-Arbeitskreises 7.7.4 Fahrbahnübergänge
aus Asphalt durch den FGSV-Arbeitsausschuss 7.7 Brückenbeläge beschlossen.
2. Konstituierung des ABR
Der ABR wurde im Februar 2018 konstituiert und ist bei der
Gütegemeinschaft der Hersteller von Fahrbahnübergängen aus Asphalt (GüFA) e. V.
mit Sitz in Pinneberg angesiedelt.
Er setzt sich zum Zeitpunkt seiner Konstituierung zusammen aus Delegierten
- des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
- der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
- der Bauakademie Hessen-Thüringen e. V.
- der Gütegemeinschaft der Hersteller von Fahrbahnübergängen aus Asphalt (GüFA) e. V.
Die Vertretung der Auftraggeberseite einschließlich des BMVI und nachgeordneter Behörden
zusammen mit Vertretern von Ausbildungsträgern soll im ABR stets mindestens paritätisch
zu Vertretern der Industrie gegeben sein.
3. Aufgaben des ABR
Der Ausbildungsbeirat sichert die Qualität der Weiterbildung. Hierzu
- errichtet oder ändert er bei Bedarf die Prüfungsordnung für den FÜAS-Schein in enger Abstimmung mit dem Arbeitsausschuss 7.7. bzw. der BASt
- sorgt er für das Angebot von Schulungen durch geeignete Ausbildungseinrichtungen durch Festlegungen der erforderlichen technischen und personellen Ausstattung
- erarbeitet er bei Bedarf Lehrbriefe für die Ausbildungen
- bestellt er für jeden Lehrgang einen Prüfungsausschuss bestehend aus mindestens einem
Mitglied des ABR oder dessen Beauftragten und einem für die Ausbildung zur Verfügung
stehenden Referenten sowie dem Lehrgangsleiter (für die Durchführung des Lehrgangs Verantwortlicher der Ausbildungsstätte) - überwacht er die ordnungsgemäße Abwicklung der Ausbildungen und der Prüfungen
- stellt er auf Anforderung des Prüfungsausschusses nummerierte Prüfungsbescheinigungen für die erfolgreichen Absolventen aus
- archiviert er in seiner Geschäftsstelle die Prüfungsniederschriften gemäß Prüfungsordnung.